Vorläufiges Résumé:
Mit dem Plan, eine ehemalige Industriebrache als ruhiges, stadtnahes Wohngebiet zu bebauen und mit dem städtebaulichen Konzept des "Wohnparks Tuchbleiche", nimmt die Stadt Wiesloch in den 80er Jahren eine Idee vorweg, die heute unter der Bezeichnung "Stadtquartiere" brandaktuell ist.
Als flankierende Maßnahme, um den Durchgangsverkehr aus dem Wohngebiet herauszuhalten, werden fünf massive Straßenschwellen eingebaut. Sie erfüllen ihren Zweck über 20 Jahre zufriedenstellend.
2011: Ein Verkehrsgutachten erarbeitet Lösungen um die Mehrbelastung durch das Fachmarktzentrum und die Umlenkung der Bahnhofstraße zu reduzieren. Auf seiner Grundlage beschließt der Gemeinderat ein Verbot der Einfahrt aus Richtung Westen ("unechte Einbahnstraße").
2020: Der Umbau der Hauptstraße wird beschlossen. Dazu muss der Verkehr vorübergehend durch die Tuchbleiche geleitet werden. In einer Unterschriftensammlung fordern die Anwohner eine Garantie, dass danach die alte Verkehrsregelung wieder gelten soll. Dies wird am 18.11.2020 vom Gemeinderat beschlossen.
2022-2024: Drei Jahre lang müssen die Anwohner das tägliche Verkehrschaos und den unerträglichen Lärm ertragen. Am Schluss erfahren sie, dass man gar nicht vorhat, die alte Verkehrsregelung wieder einzuführen. Das im Bebauungsplan beschlossene städtebauliche Konzept "Wohnpark Tuchbleiche" wird also ignoriert.
2025: Jetzt heißt es: Der Gemeinderat sei nicht zuständig, und der Beschluss vom 18.11.2020 daher ungültig. Die Verkehrssituation müsse neu bewertet werden, eine Stellungnahme des RPK werde eingeholt.
Ein Regierungspräsidium urteilt aufgrund der Informationen, die es von den Behörden der Stadt erhält. Der Stellungnahme des RPK kann man leicht ablesen, dass die Stadtverwaltung ihre Informationen so ausgewählt und formuliert hat, dass es einer Bitte gleichkam, die vom Gemeinderat beschlossene Regelung zu untersagen.


